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Katharina Miller-Strack

Rechtsanwältin

Monopolisierung von Obstsorten? Apples strenges Vorgehen beim Schutz der Markenrechte

 

Dass der Tech-Riese Apple keinen Spaß bei seinem angebissenen Apfel versteht, ist bekannt. Diese Erfahrung musste vor knapp zehn Jahren auch schon eine Bonner Cafébesitzerin machen. Als sie für ihr Café den Namen „Apfelkind“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen wollte, deren Logo ein Apfel mit einem Kindergesicht zierte, legte der Weltkonzern Widerspruch gegen diese Eintragung ein. Apple sah eine „erhebliche Verwechslungsgefahr“ mit dem berühmten Apfel. Übertrieben? Wenn es sich in dem vorliegenden Fall nur um ein kleines, regionales Café gehandelt hätte, dann vielleicht. Wenn man sich die beim DPMA gesicherten Nizzaklassen jedoch anschaute, so wurde deutlich, dass die Inhaberin des Café nach mehr strebte. Geschirr, Beratung, Spielzeug und weitere Waren und Dienstleistungen sollten in den Schutzumfang der Marke mit aufgenommen werden. Das war Apple dann doch zu viel. Eine so wertvolle Marke muss geschützt werden, es darf zu keiner Form der Verwässerung und Abschwächung kommen. Sollte das kleine deutsche Café gar zu einem zweiten Starbucks heranwachsen, so wäre die Reichweite zu hoch. In diesem Fall vielleicht aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht noch nachvollziehbar. Immerhin wurde ein Apfel mit einem Apfel verglichen. 

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Äpfel sind doch mit Birnen vergleichbar!

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Wie sieht es aber aus, wenn sprichwörtlich Äpfel mit Birnen verglichen werden? Laut der Redensart liegen die beiden Früchte soweit voneinander entfernt, dass sich jeder Vergleich verbietet. Apple sieht das anders. Sind beide Früchte etwa doch miteinander vergleichbar? Mehr noch, sind sie sich zum Verwechseln ähnlich? Bei dem in Rede stehenden Unternehmen handelt es sich um Super Healthy Kids Inc., die eine Koch-App mit dem Namen „Prepear“ auf den Markt gebracht hat. Der Name der App setzt sich dabei aus den englischen Begriffen „prepare“ (vorbereiten) und „pear“ (Birne) zusammen und das Logo schmückt eine Birne mit einem Blatt. Bis auf die Tatsache, dass es sich hierbei um Früchte mit einem Kerngehäuse handelt, mag es bei dem Verwender nicht zu einer originären Verwechselung beider Unternehmen führen. So legte Apple gegen die Eintragung ein weiteres Mal einen Widerspruch ein. Begründet wurde dieser damit, dass „das minimalistisches Frucht-Design mit nach rechts weisendem Blatt, direkt an das berühmte Apple-Logo erinnere". Beide Zeichen seien sehr minimalistisch gestaltet und das Birnenblatt finde sich ebenfalls auf der rechten Seite. Alles wie beim Apfel! Apple geht also davon aus, dass die beiden Zeichen bei dem Endkunden den Eindruck hervorrufen würden, dass es sich entweder um ein und dasselbe Unternehmen handelt und Apple plötzlich eigene Koch-Apps auf den Markt bringt oder aber, dass beide wenigstens zusammenarbeiten. Dass das Unternehmen bereits seit fünf Jahren ohne eine Eintragung in ein Register mit dem Logo arbeitete und es in dieser Zeit nie zu einer Verwechselung kam, interessierte den Tech-Giganten dabei nicht. Und so sah sich der kleine Betrieb, der aus fünf Mitarbeitern besteht, dem Goliath der Branche gegenüberstehen. Die Gründer suchten die Öffentlichkeit und starteten eine Petition. Tausende Unterschriften später, einigte man sich. Das Unternehmen Super Healthy Kids Inc. hat sein Logo leicht abgewandelt, so dass aus Sicht von Apple keine Verwechslungsgefahr mehr bestehe. Ende gut alles gut? Zwar konnte „Prepear“ die neue Birne ohne weiteren Widerspruch eintragen lassen, der Weg dorthin hat aber viel Zeit und vor allem Geld gekostet. 

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David v. Goliath – lohnt sich ein Ankämpfen gegen Apple?

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Aus markenrechtlicher Sicht ist das strenge Vorgehen von Apple nachvollziehbar. Zu wertvoll und bedeutend ist der weltberühmte Apfel. Die Begründung, dass Äpfel und Birnen sich jedoch in ihrer Gattung sehr ähnlich seien und „eine gängige Alternative“ zueinander darstellen, vermag dann doch verwundern. Führt diese Betrachtung des Unternehmens und auch einiger Markenämter nicht gar zu einer Monopolisierung von Obstsorten im Rahmen der Marken? Bereits vor dem dargestellten Fall, kam es zu erfolgreichen Widersprüchen gegen die Eintragung von Birnen und Äpfeln. Die Berühmtheit und die wirtschaftliche Bedeutung der Marke, darf aber nicht dazu führen, dass jegliche Eintragung von Obst und Früchten als Markenkennzeichen für Dritte nicht oder nur unter strengen, von Apple auferlegten Bedingungen, möglich ist. Nicht wenige Firmen nehmen den Kampf gegen Apple gar nicht erst auf. Zu groß und kostenintensiv erscheinen die Hürden. Das weiß Apple und nutzt diese Macht aus. Denn mal ehrlich, wer Äpfel mit Birnen oder ein Café in Bonn mit einem Technologiekonzern verwechselt, nur weil ein Stück Obst eine Rolle spielt, der verwechselt auch Ostern mit Weihnachten.

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