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WINDORFER RODE Rechtsanwälte PartG mbB | Rechtsanwalt Düsseldorf | Denkmalschutz

KUNSTRECHT

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DENKMALSCHUTZ

DENKMALSCHUTZ

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Die Entwicklung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen ist von den gesellschaftlichen Wertvorstellungen der letzten Jahrhunderte geprägt: Aus romantischer Epoche, in welcher es vornehmlich mittelalterliches Kulturgut zu schützen galt, über die Reichsgründung 1871 hinein in die Zeit der verfehlten Sanierungspolitik nach zwei überstandenen Weltkriegen. 

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Nordrhein-Westfalen erhielt seine Kulturhoheit im Jahre 1946 von der Militärregierung durch die Verordnung Nr. 57 und knüpfte zunächst ohne den Erlass eines eigenständigen Gesetzes an preußische Denkmalschutzvorstellungen an. In seiner Verfassung von 1950 erklärte es sodann den Schutz von Denkmälern der Kunst, Geschichte und Kultur zu einem Staatsziel. Danach vergingen dreißig Jahre bis zum Erlass des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) im Jahre 1980.

 

NRW entschied sich darin für das so genannte konstitutive Eintragungssystem. Das bedeutet, Denkmäler sind nicht dank ihrer Eigenschaft als solche geschützt, also wenn sie allein den Anforderungen des § 2 DSchG genügen. Sie müssen vielmehr durch Verwaltungsakt in die Denkmalliste eingetragen (§ 3 DSchG), oder, handelt es sich um Denkmalbereiche, kraft gemeindlicher Satzung unter Schutz gestellt worden sein (§ 5 DSchG). Danach besteht gemäß § 9 DSchG für sämtliche Maßnahmen an dem geschützten Objekt ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, Eigentümer müssen sich die Erlaubnis der Denkmalbehörde einholen, möchten sie etwa die Gefahr eines Bußgeldes nach § 41 DSchG ausräumen. 

 

Allerdings ist das Eignen eines Denkmals nicht nur mit Pflichten und Beschränkungen verbunden, sondern beispielsweise auch mit der Möglichkeit, Förderungen aus Haushaltsmitteln zu erhalten. Zudem kommen Steuervergünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz in Betracht. Schließlich hat auch Nordrhein-Westfalen, so wie alle Bundesländer, ein starkes Interesse an dem Erhalt schützenswerter Objekte.

 

Wir beraten und vertreten staatliche Institutionen sowie private und staatliche Eigentümer von Denkmälern – in NRW, bundesweit sowie international – zu allen rechtlichen Fragen des Denkmalschutzes, insbesondere in Zusammenhang mit:

 

  • Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste 

  • Anfechtung der Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste

  • Gemeindliche Satzungen zur Unterschutzstellung eines Denkmalbereichs

  • Vorläufige Unterschutzstellung eines Denkmals

  • Erteilung und Verwehrung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis

  • Veräußerung eines Denkmals

  • Ausgrabungen

  • Schatzfund

  • Denkmalschutz und Baugenehmigung

  • Denkmalschutz und immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • Denkmalrechtliche Enteignungen

  • Übernahme eines Denkmals durch die Gemeinde

  • Denkmalrechtliche Entschädigungen

  • Fördermittel für Maßnahmen an einem Denkmal

  • Bescheinigungen zur Erlangung von Steuervergünstigungen

  • Denkmalrechtliche Bußgeldbescheide

 

FÜR WEITERGEHENDE INFORMATIONEN UND IHRE FRAGEN STEHEN WIR IHNEN JEDERZEIT GERN ZUR VERFÜGUNG.

 

Jetzt kontaktieren:

E: info@win-legal.com

T: +49 (0) 211 882 502 70

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