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HANDELSRECHT (NATIONAL UND INTERNATIONAL)
Das Handelsrecht umfasst vornehmlich Normen, die unmittelbar wirtschaftliche Transaktionen regeln, insbesondere Handelsgeschäfte. Daneben sind Lizenz- und Vertriebsverträge von großer Relevanz, da sie die Absatzstruktur betreffen. Regelungen des Handelsrechts sind auf verschiedene Rechtsquellen verteilt. Im deutschen Recht sind sie beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu finden. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gibt es innerhalb bestimmter Grenzen die Möglichkeit, eine Rechtswahl zu treffen. Die Vertragsparteien haben dementsprechend die Möglichkeit zu wählen, ob nun deutsches, italienisches, US-amerikanisches oder japanisches Recht etc. gelten solle. Ohne entsprechende Rechtswahl ist auf diejenigen Normen zurückzugreifen, welche bestehende Gesetzeskollisionen auflösen, wie etwa die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (sog. ROM I-VO). Darüber hinaus gibt es, beispielsweise mit der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, sog. UN-Kaufrecht), auch Vorschriften, die Angelegenheiten mit Auslandsbezug unmittelbar regeln und somit nationalen Normen vorgehen.
Die Rechtsquellen sind also vielfältig und weit verstreut. Zu ihnen gehören nationale Gesetze, Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts, bi- und multilaterale Staatsverträge (Abkommen und Konventionen) sowie gewohnheitsrechtliche Vorgaben, wie etwa Handelsbräuche. Infolgedessen stellt der internationale Handel Marktteilnehmer regelmäßig vor größere rechtliche Herausforderungen, als dies beim nationalen Handel der Fall ist. Kommunikationsschwierigkeiten und ein komplexes Geflecht kollidierender oder voneinander abweichender Regelungen können den Erfolg eines Geschäfts, insbesondere die Durchsetzung eigener Ansprüche, gefährden. Gerade vor dem Hintergrund ist es unerlässlich, verbindliche vertragliche Regelungen beispielsweise über Rechtswahl, Gerichtsstand, Haftung und Gewährleistung, Zahlungsbedingungen, Rügepflichten, Lieferbedingungen, Gefahrenübergang und Eigentumsvorbehalte usw. zu treffen. Dies gibt den Vertragsparteien im Streitfall eine starke Verhandlungsbasis und kann bestenfalls langwierige, sehr komplexe gerichtliche Auseinandersetzungen in entfernten Ländern vermeiden.
Unsere rechtliche Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:
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Gestaltung von Verträgen im nationalen und internationalen Rechtsverkehr
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Begleitung bei der Verhandlung von Verträgen im nationalen und internationalen Rechtsverkehr
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Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den nationalen und internationalen Rechtsverkehr
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INCOTERMS
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Beratung und Vertretung bei vertragsrechtlichen Streitigkeiten im nationalen und internationalen Bereich
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Internationale Prozessbegleitung
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Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung
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Akkreditive und Bankgarantien
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Beratung bei der Errichtung und dem Betrieb von Franchise
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Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit Franchise
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UN-Kaufrecht (CISG)
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FÜR WEITERGEHENDE INFORMATIONEN UND IHRE FRAGEN STEHEN WIR IHNEN JEDERZEIT GERN ZUR VERFÜGUNG.
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