KUNST UND KULTUR
KUNST UND KULTUR
Das Kunst- und Kulturgüterrecht ist kein klassisches, einheitlich geregeltes Rechtsgebiet. Es ist die Summe derjenigen Normen, welche die vielschichtigen Beziehungen der jeweils beteiligten Akteure (etwa solche des Kunstmarktes, Behörden, Museen oder Sammler respektive Eigentümer) untereinander oder zu einem Kunstwerk beziehungsweise Kulturgut regeln. Im Rahmen unserer beruflichen Erfahrungen fassen wir den Begriff der Kunst und Kultur dabei sehr weit. Wir beraten nicht nur zu Sachverhalten, die bspw. Gemälde, Plastiken oder Fotografien betreffen, sondern auch bei Fragen des Denkmalschutzes oder Handels von besonderen Weinen. Insoweit beraten und vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei Sachverhalten, die Kulturgüter insgesamt betreffen.
Beim Kunstrecht oder Kulturgüterrecht kommt in den meisten Fällen eine Besonderheit hinzu, die es von anderen Rechtsgebieten maßgeblich unterscheidet. Die Gewohnheiten sind andere, als bei vergleichbaren Sachverhalten. So unterscheiden sich die Gepflogenheiten des Kunsthandels oder des Handels mit Sammlerweinen von denjenigen des Handels mit gewöhnlichen Produkten und Waren. Diese Gepflogenheiten werden in vielen Fällen fester Vertragsbestandteil und spielen damit auch bei der rechtlichen Beurteilung eine erhebliche Rolle. Auch ist die Herangehensweise von Behörden bei Anträgen auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis anders, als es bei gewöhnlichen Baugenehmigungen der Fall ist.
Im Rahmen unserer Beratung befassen wir uns mit allen Fragestellungen rund um Kunst und Kultur.
FÜR WEITERGEHENDE INFORMATIONEN UND IHRE FRAGEN STEHEN WIR IHNEN JEDERZEIT GERN ZUR VERFÜGUNG.
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