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KENNZEICHEN- UND MARKENRECHT

In den letzten Jahren hat das Kennzeichen- und Markenrecht erheblich an Bedeutung hinzugewonnen. Eine stark positionierte Marke, kann für das angebotene Produkt oder die Dienstleistung den wirtschaftlichen Erfolg wesentlich beeinflussen. Um sich von Mitbewerbern und Konkurrenten positiv abzuheben, ist eine Markenstrategie unerlässlich. Wir beraten unsere Mandanten auf dem gesamten Weg, von der Eintragung bis hin zur Verteidigung.

 

Image und Qualität

 

Eine Marke bedeutet Individualität und Unverwechselbarkeit. Der Kunde soll mit dieser Qualität, Freude und Wertigkeit des Produkts oder der Dienstleistung verbinden. Sie verleiht dem Gegenstand und dem Unternehmen ein Image und damit einen wirtschaftlichen Wert. Dringend erforderlich ist es hierfür, dass es zu keiner Verwechslung mit einer identisch klingenden oder visuell ähnlichen Marke kommt, die sich eventuell negativ auswirken kann. Auf der anderen Seite sind auch bereits eingetragene Warenzeichen auf den Schutz ihrer Werte und Rechte bedacht. Es gilt demzufolge zu beachten, keine Schutzrechte Dritter zu verletzten. Hierfür ist notwendig vor dem Verwenden des Kennzeichens eine ausführliche Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche zu unternehmen. An dieser Stelle arbeiten wir eng und bereits von Anfang an mit unseren Mandanten zusammen und recherchieren ausführlich, um die Verletzung von Schutzrechten Dritter zu verhindern und ein Individuelles Kennzeichen zu sichern.

 

Marke als Registerrecht

 

Eine Marke ist aktiv zu schützen. Anders als ein Urheberrecht, welches automatisch Schutz durch die Erstellung des Werkes erlangt, muss das Kennzeichen in ein Register eingetragen werden. Als sogenanntes Registerrecht erlangt eine Marke erst mit der Eintragung vollumfänglichen Schutz. In Deutschland werden Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Damit genießt sie in der gesamten Bundesrepublik Schutz. Darüber hinaus kann eine Marke auch europa- und weltweit geschützt werden. Die Anmeldung einer Unionsmarke erfolgt dabei beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO), die einer internationalen Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO). Welcher Schutzumfang für das jeweilige Produkt notwendig ist, hängt dabei unter anderem von der geplanten Reichweite und der Entwicklungsperspektive der Produkte und Dienstleistungen ab. 

 

Um die Marke dauerhaften alleinig nutzen zu können, ist es neben einer sorgfältigen Eintragung wichtig, diese auch im weiteren Verlauf dauerhaft im Blick zu haben, um gegebenenfalls schnell und angemessen auf Verstöße durch Dritte reagieren zu können. An dieser Stelle erarbeiten wir gemeinsam mit den Mandanten Schutzstrategien und vertreten sie bei Verletzungsprozessen und im Rahmen von Nichtigkeitsverfahren.

 

Nizzaklassen

 

Bevor man ein Kennzeichen, ob als reine Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke, einträgt, ist es zwingend notwendig, sich vorab über den Einsatzbereich Gedanken zu machen. Um eine Vielfalt und auch Entwicklung im weltweiten Bereich der Kennzeichen zu gewährleisten, müssen Zeichen benutzt werden. Der Benutzerzwang im Markenrecht hat unmittelbare Auswirkungen auf den Schutzbereich und auch auf die Verteidigung bei möglichen Verletzungshandlungen. 

 

Marken werden immer für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist ein zentraler Bestandteil einer Markenanmeldung. Die internationale Nizza-Klassifizierung ist in insgesamt 45 Klassen aufgeteilt, die wiederum international festgelegte Listen von knapp 10.000 Begriffen umfassen. Wir erarbeiten vor der Anmeldung gemeinsam mit den Mandanten, welche Bereiche für eine Anmeldung Sinn machen und für welche Produkte ein Schutz erhoben werden soll. Hier ist es notwendig, sich vorab Gedanken über die geplante Entwicklung und Erweiterung des Sortiments zu machen, so dass auch in den zehn Jahren Schutzzeit alle neu hinzugekommenen Waren und Dienstleistungen von dem Schutz umfasst sind. 


FÜR WEITERGEHENDE INFORMATIONEN UND IHRE FRAGEN STEHEN WIR IHNEN JEDERZEIT GERN ZUR VERFÜGUNG.

 

Jetzt kontaktieren:

E: info@win-legal.com

T: +49 (0) 211 882 502 70

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