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WINDORFER RODE Rechtsanwälte PartG mbB | Rechtsanwalt Düsseldorf | Unternehmensgründung und Start-Ups

+ Unternehmensgründung

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

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Bei Neu- und Umgründungen von Unternehmen und Gesellschaften berät WINDORFER RODE sowohl in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, als auch hinsichtlich sämtlicher weiterer Rechtsfragen.


Rechtsformwahl

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Bei der Wahl der richtigen Rechtsform gibt es inzwischen eine große Vielzahl an Auswahlmöglichkeiten. Zu den in Deutschland bereits bekannten Gesellschaftsformen kommen europäische Rechtsformen sowie die Entwicklungen im internationalen Gesellschaftsrecht hinzu. Ein bekanntes Beispiel ist etwa die „Societa Europea“ – das europäische Äquivalent der Aktiengesellschaft. Bedingt durch die grenzüberschreitende Anerkennung von europäischen Rechtsformen war es zudem lange Zeit sehr üblich, dass in Deutschland Unternehmen als Gesellschaften nach dem Recht etwa des Vereinigten Königreichs gegründet wurden. So benötigte man für die Gründung einer „Ltd.“ nur GBP 1,00 als Einlagevermögen; ein großer Vorteil gegenüber der GmbH, die ein Einlagevermögen von EUR 25.000,00 voraussetzt.

 

Welche Rechtsform für ein Unternehmen am sinnvollsten ist, hängt von Ihren individuellen Faktoren ab. WINDORFER RODE berät Sie zu allen Rechtformen, also sowohl zu häufigen Rechtsformen wie GmbH, Aktiengesellschaft, e.K. oder GmbH & Co. KG, als auch – bei Bedarf – zu ausgefalleneren, wie der Genossenschaft, der UG, der Stiftung, der KGaA, ausländischen Gesellschaftsformen oder zum Vereinsrecht. Darüber hinaus betreut WINDORFER RODE auch Umgründungen. Dies umfasst neben Verschmelzungen auch Umwandlungen und Fusionen.

Steuerliche Aspekte

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Gründungen von Gesellschaften oder die Rechtsformwahl werden oft auch von steuerlichen Erwägungen beeinflusst. Während bei Personengesellschaften die Einkommensteuer auf der Ebene der natürlichen Personen anfällt, müssen Körperschaften, also GmbH oder Aktiengesellschaft, Körperschaftsteuer zahlen. Wir berücksichtigen die steuerlichen Aspekte und ziehen bei Bedarf einen Steuerberater hinzu.

Vorratsgesellschaften

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Wenn Sie eine häufig verwendete Rechtsform wie die GmbH benötigen, gibt es seriöse Anbieter, welche diese zur sofortigen Verwendung anbieten. Sie müssen nicht selbst den kompletten Gründungsprozess durchlaufen, sondern lediglich den Mantel erwerben und den Gesellschaftszweck anpassen. Damit ist die Gesellschaft schneller einsatzbereit. Für dieses Outsourcing des Gründungsvorgangs verlangen die entsprechenden Anbieter eine Gebühr. Zu berücksichtigen ist zudem, dass Vorratsgesellschaften nicht an jedem gewünschten Ort verfügbar sind. Sowohl die individuelle Gründung, als auch der Erwerb von Vorratsgesellschaften sind Standardvorgänge, die WINDORFER RODE vorbereitet und sogar als Bevollmächtigte abwickeln kann. WINDORFER RODE berät Sie im Vorfeld der Gründung dazu, welches Prozedere im Einzelfall vorzugswürdig ist.

Immobiliengesellschaften

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Im Bereich des Immobilienrechts berät WINDORFER RODE zur Gründung von Objektgesellschaften, Immobilieninvestmentgesellschaften und Hausverwaltungsgesellschaften unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte.

Venture Capital

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Bei der Gründung von Unternehmen ist eventuell auch an das Wachstum mithilfe von Investoren zu denken. In diesem Bereich der Unternehmensfinanzierung, Venture Capital oder Wagniskapital genannt, berät WINDORFER RODE sowohl die Gründer, als auch Investoren. WINDORFER RODE begleitet hierbei die passende Gestaltung des Gesellschaftsvertrags – welcher öffentlich einsehbar ist – der Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarung – welche nicht öffentlich einsehbar sind –, der Finanzierungsrunden und der Finanzierungsinstrumente (z.B. Darlehen, stille Beteiligungen und freiwillige Zuzahlungen in die Kapitalrücklage). WINDORFER RODE berät darüber hinaus auch zu reinem Fremdkapital, also gewöhnlicher Bankdarlehen.


FÜR WEITERGEHENDE INFORMATIONEN UND IHRE FRAGEN STEHEN WIR IHNEN JEDERZEIT GERN ZUR VERFÜGUNG.

 

Jetzt kontaktieren:

E: info@win-legal.com

T: +49 (0) 211 882 502 70

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