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WINDORFER RODE Rechtsanwälte PartG mbB | Rechtsanwalt Düsseldorf | Gesellschaftsrecht

GESELLSCHAFTSRECHT

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Einen Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von WINDORFER RODE bildet das Gesellschaftsrecht beziehungsweise das sogenannte Unternehmensrecht. Dieses umfasst sämtliche Rechtsfragen sowie die Beratung, die mit der Gründung, Verwaltung und dem Führen von Personen- und Kapitalgesellschaften zusammenhängen. Darüber hinaus berät WINDORFER RODE zu Fragen der Beteiligung an verschieden Gesellschaftsformen, darunter etwa der Gesellschaft mit beschränkten Haftung (GmbH), der Aktiengesellschaft (AG) oder der Kommanditgesellschaft (KG).

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Das Gesellschaftsrecht geht mit dem Handelsrecht einher. Unternehmen handeln mit Waren und Dienstleistungen und schließen mit anderen Personen, seien es Verbraucher oder aber auch anderen Unternehmen, Verträge ab. Dabei ist es enorm wichtig, dass Unternehmen neben den primären Leistungspflichten und der Vergütung auch etwa die Verteilung von Risiken vertraglich regeln und für den Fall vorsorgen, dass nicht immer alles reibungslos abläuft. Auch gibt es für Unternehmen bestimmte handelsrechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen, etwa die Eintragungspflicht in das Handelsregister oder aber das Befolgen von bestimmten Regeln, die im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen gelten, nicht aber gegenüber Verbrauchern.

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Darüber hinaus kann es immer wieder vorkommen, dass Unternehmen mit ihren Vertragspartnern bei der Auslegung der geschlossenen Verträge nicht einer Meinung sind. Für diesen Fall bedarf es einer verlässlichen rechtlichen Beratung mit Blick auf etwaige einzuleitende Schritte, um gerichtliche Verfahren gegebenenfalls zu vermeiden oder aber einen Gerichtsprozess zu den eigenen Gunsten zu entscheiden. Oft gilt es hier bei der Vorgehensweise und dem Umgang mit zu bedenken, dass mit dem Gegenüber womöglich auch künftig weitere Geschäfte getätigt werden sollen.

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WINDORFER RODE berät und vertritt Sie in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Dazu zählen neben der Gründung von Unternehmen, Beratung bezüglich der Rechtsformwahl, Streitigkeiten unter Gesellschaftern, Umwandlungsmaßnahmen und Transaktionen auch laufende Standardmaßnahmen sowie vieles mehr. Im Einzelnen sind hervorzuheben:

 

 

Hinzu kommen die Bezüge zum Arbeitsrecht (z.B. Mitbestimmung, Geschäftsführeranstellung), Insolvenzrecht, Gewerberecht, Bilanzrecht und Steuerrecht. Im Bereich des Rechnungswesens (Bilanzrecht und Steuerrecht) arbeiten wir mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

 

Unsere rechtliche Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:

 

  • Neu- und Umgründungen von Gesellschaften, auch als Immobiliengesellschaften

  • Prüfung, Erstellung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen)

  • Verschmelzungen, Formwechsel und andere Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) und Aktiengesetz (AktG)

  • Implementierung von Unternehmensverträgen (Beherrschungsverträge, Gewinnabführungsverträge, sog. EAVs (Ergebnisabführungsverträge))

  • Beratung zu konzernrechtlichen Fragen

  • Kapitalmaßnahmen, insb. Kapitalerhöhungen

  • Gerichtliche Beschlussanfechtungsklagen

  • Beratung rund um den Beirat

  • Begleitung von Gremiensitzungen (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat, Beirat, Vorstand, Geschäftsführung)

  • Unternehmenskaufverträge, als Anteilskauf (Share Deal) oder als Kauf von Vermögensgegenständen (Asset Deal)

  • Due Diligence vor Transaktionen

  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, z.B. aus Gewährleistungen oder Freistellungen in Unternehmenskaufverträgen

  • Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen

  • Begleitung von Finanzierungsrunden bei jungen Unternehmen (sog. Start-ups), auf Gründer- und Investorenseite

  • Beratung im Mitbestimmungsrecht (unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einem ggf. einzurichtenden Aufsichtsrat), einschließlich Statusverfahren, ggf. gerichtliche Notbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern

  • Beratung zur Liquidation von Gesellschaften

  • Beratung zu Rechtsfragen der GbR und der Partnerschaftsgesellschaft, etwa auch für Freiberufler wie Ärzte, Architekten, Ingenieure

  • Beratung zu stillen Gesellschaften (auch atypisch stillen Beteiligungen), Nachrangdarlehen, Gesellschafterdarlehen und ähnlichen Finanzierungsformen

  • Begleitung bei handelsregisterrechtlichen Fragen (Eintragungspflicht, laufende Anmeldungen, Korrekturen des Registerinhalts)


FÜR WEITERGEHENDE INFORMATIONEN UND IHRE FRAGEN STEHEN WIR IHNEN JEDERZEIT GERN ZUR VERFÜGUNG.

 

Jetzt kontaktieren:

E: info@win-legal.com

T: +49 (0) 211 882 502 70

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